Familiengesellschaft

In manchen Fällen ist die Gründung einer Familiengesellschaft sinnvoller als die einseitige Regelung der Vermögensnachfolge durch Testament oder der vorzeitige Erbausgleich.

Eine Familiengesellschaft kann z.B. sinnvoll sein, um die Zerschlagung eines wesentlichen Vermögensbestandteils wie etwa einer Unternehmensbeteiligung oder einer Immobilie zu vermeiden.

Eine Rolle kann auch spielen, dass die gemeinsame Verwaltung von Vermögensgegenständen eine bessere und professionellere Verwaltung ermöglicht.

Eine Familiengesellschaft ist keineswegs nur bei relativ großem Vermögen von Interesse, sondern durchaus auch bei mittelständisch geprägten Verhältnissen.

In jedem Fall erfordert die Begründung einer Familiengesellschaft eine sorgfältige Analyse der einschlägigen Zielsetzungen und Regelungswünsche sowie Erfahrung und Know-how.

Hierüber verfügt Ra Dr. Wolfgang Hering aufgrund langjähriger Erfahrung in diesem Bereich.

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