Immobilienrecht

Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Beratung und Vertretung von Mandanten im Bereich des Immobilienrechts. Dazu gehören typischerweise folgende Bereiche:

  • Vertretung und Beratung bei der Gestaltung von Verträgen, die auf den Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien gerichtet sind. Dies betrifft sowohl unmittelbare Immobiliengeschäfte (Kauf, Nießbrauch usw.) sowie auch die Veräußerung von Anteilen an Immobiliengesellschaften.
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Strukturierung von joint ventures zum Erwerb und/oder der Entwicklung unbebauter oder bebauter Grundstücke. Hierzu gehört nicht nur das eigentliche Erwerbsgeschäft, sondern die detaillierte Ausgestaltung der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Projektbeteiligten.
  • Rechtliche Beratung und Betreuung von Bauträgern und Bauträgergesellschaften im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Entwicklung von Grundstücken. Dies schließt natürlich die Beratung im Zusammenhang mit Verträgen mit anderen Baubeteiligten (Architekten, Bauunternehmen etc.) ein.
  • Vertretung und rechtliche Beratung von in- und ausländischen Immobilieninvestoren beim Erwerb oder der Veräußerung von Bestandsobjekten. Häufig wird die Durchführung einer due –diligence - Prüfung erforderlich sein, bei der wir fachkundig auf Ihrer Seite stehen.
  • Im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen vertreten wir nicht nur inländische Mandanten im Inland, sondern auch deutsche Mandanten in den USA, Kanada und anderen Ländern des Common Law sowie umgekehrt Mandanten aus den USA, Kanada und anderen Common Law Staaten im Inland. In diesem Bereich ist im Laufe unserer langjährigen Tätigkeit ein Netz amerikanischer und kanadischer Kanzleien entstanden, auf das wir bei Bedarf zurückgreifen können.