Bauträgerrecht
Der Bauträgervertrag ist ein komplexer Vertrag, bei dem einem Erwerber die Errichtung und Übereignung einer Immobilie zugesagt wird. Wir beraten Bauträger in allen Fragen des täglichen Geschäftes, z.B. bei:
- dem Erwerb geeigneter Grundstücke
- der Finanzierung
- der Bildung von Bauherrengemeinschaften
- Abnahmefragen
- der Veräußerung und der Auseinandersetzung mit Ansprüchen der Erwerber
- Prüfung und ggf. Abwehr von Werklohn der mit der Bauausführung beauftragten Unternehmen
- Prüfung und ggf. Abwehr von Honoraransprüchen der mit der Planung und Objektüberwachung beauftragten Architekten/ Fachplaner
- Geltendmachung und Verfolgung von Mängelansprüchen gegenüber ausführenden Unternehmen und/oder Planern und Bauüberwachern
Ihr Ansprechpartner:
Stefanie Hering
Telefon: 089/89 06 738 – 0
Fax: 089/89 06 738 – 10
E-mail: stefanie.hering@hering-law.de