Bauträgerrecht

Der Bauträgervertrag ist ein komplexer Vertrag, bei dem einem Erwerber die Errichtung und Übereignung einer Immobilie zugesagt wird. Wir beraten Bauträger in allen Fragen des täglichen Geschäftes, z.B. bei:

  • dem Erwerb geeigneter Grundstücke
  • der Finanzierung
  • der Bildung von Bauherrengemeinschaften
  • Abnahmefragen
  • der Veräußerung und der Auseinandersetzung mit Ansprüchen der Erwerber
  • Prüfung und ggf. Abwehr von Werklohn der mit der Bauausführung beauftragten Unternehmen
  • Prüfung und ggf. Abwehr von Honoraransprüchen der mit der Planung und Objektüberwachung beauftragten Architekten/ Fachplaner
  • Geltendmachung und Verfolgung von Mängelansprüchen gegenüber ausführenden Unternehmen und/oder Planern und Bauüberwachern