Baurecht

Der Bauvertrag ist ein komplexes Vertragsverhältnis, bei dessen Abwicklung häufig Störungen auftreten.

Neben einem auf Ihre Bedürfnisse ausgerichteten Vertrag ist es beim Auftreten von Störungen wichtig, umgehend die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Schaden abzuwenden oder wenigstens zu reduzieren. Wir beraten und vertreten v.a. in folgenden Bereichen:

  • Beratung, Gestaltung von Bauverträgen im jeweiligen Typenmodell (Generalunternehmer-, Generalübernehmer-, Einzelvertrag; Einheitspreisvertrag, Pauschalvertrag, Regievertrag)
  • Sicherheiten am Bau (Bürgschaften, Sicherungshypotheken und sonstige Sicherungsmittel)
  • Mängel-und Schadensersatzansprüche (Gewährleistung)
  • Störungen im Bauablauf (Verzug, Behinderungen)
  • Nachträge
  • Vorzeitige Beendigung/ Kündigung von Bauverträgen und deren Folgen
  • Fragen der Vergütung
  • Insolvenz am Bau
  • Gemeinsame Haftung (Gesamtschuld) der Baubeteiligten
  • Prüfung und Durchsetzung von Rückgriffsansprüchen
  • Fragen der Verjährung

Wir vertreten Sie in allen gerichtlichen Verfahren, insbesondere auch in den in Bausachen wichtigen selbstständigen Beweisverfahren, als auch vor Schiedsgerichten.